- Vorträge
- Gesundheitsscreenings
- Aktive Pausen am Arbeitsplatz
- Ergonomieberatung
- Mehrwöchige Präventionsprojekte
- Präventionskurse (s. oben)
Alle Maßnahmen sind §20 SGB V konform und daher von den gesetzlichen Krankenkassen förderfähig. Zudem sind in diesem Zusammenhang nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600,00 € pro Mitarbeiter pro Jahr von der Steuer abzugsfähig.